Die Ausbildungsinstitute zur Musiktherapie, Tanztherapie, Kunsttherapie usw. sind auch von der dafür zuständigen DGKT (beteiligt an der 2009 gegründeten BAG KT) anerkannt.
Der Name „Künstlerische Therapien“ wurde laut einer Dissertation von 2021 erstmals vom Verfasser verwendet und hat sich gegenüber früheren Bezeichnungen durchgesetzt
Der Verband Wissenschaftliche Gesellschaft und Berufsverband für Künstlerische Therapien BKT g.e.V. wurde am 16. April 1984 von den ersten Musiktherapiestudierenden und Professoren der Universität Münster als Musiktherapie e. V. gegründet, wenig später um Tanztherapie erweitert und ist längst bundesweit zur Förderung aller Künstlerischen Therapien tätig.
Als Wissenschaftliche Gesellschaft und Berufsverband vertritt der BKT die Interessen seiner Mitglieder. Diese erhalten für nur 90.- € Jahresmitgliedsbeitrag die Printversion der Zeitschrift MTK. Wer die Digitalversion wünscht, zahlt nur 70,- €. Die Mitglieder erhalten:
- die Zeitschrift Musik-, Tanz-, Kunsttherapie – Zeitschrift für künstlerische Therapien im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, seit 2017 in Farbe.
Alle früher erschienenen Beiträge mit vereinzelt farbigen Bildern können online eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.hogrefe.com/de/zeitschrift/musik-tanz-und-kunsttherapie - kostengünstige Supervision von zertifizierten Supervisoren.
- kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen.
- Berufs- und Rechtsberatung und erforderlichenfalls
- Gutachten von ausgewiesenen Experten.
- Korporative Mitglieder (Vereine, Verbände, Institute usw.) entrichten den Mitgliederpreis für 1 Person, erhalten die Vergünstigungen (Zeitschrift usw.) und Stimmrecht dementsprechend für 1 Vertreter. Ihre Mitglieder, die sich als solche ausweisen, können die Zeitschrift zum Vorzugspreis abonnieren.
- BKT-Supervisonszertifikat: BKT-Zertifikat-Anfrage
Aufnahmen in den BKT: Formular und Satzung.
Sollten Spendenbescheingungen oder Exemplare der Zeitschrift ausbleiben, bitte melden.
Die erschienenen MTK-Ausgaben sind hier zu sehen.
Der BKT g.e.V. arbeitet als Berufsverband für Künstlerische Therapien seit Jahren in den Konferenzen und Delphi-Prozessen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bei der Entwicklung von in zwischen 34 S3-Leitlinien mit. Bereits 1988 war sein Vorstand zum damals zuständigen Minister nach Bonn gereist. Musik- und Tanztherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen als stationäre Leistungen erstattet, müssen aber im ambulanten Bereich immer noch privat bezahlt werden. Dass dies endlich geändert wird, versucht Univ.-Prof. Dr. habil. Dipl.-Psych. Georg Franzen (DGKT), Herausgeber der MTK seit diesem Jahr, zu erreichen.
Ideen und Initiativen sind immer gerne willkommen: bkt@muenster.de
Die Fotos zeigen u.a. Räume des BKT-Gebäudes und Erinnerungen an Veranstaltungen in der Karls-Universität Prag, der 1347 gegründeten und damit ältesten Universität Mitteleuropas, und die Zeugnisverleihung an die deutschen Absolventen des Studiengangs „Multimodale Kunsttherapie“ mit ihrem für Musik- und Tanztherapie zuständigen Betreuer im Talar der Professorenschaft (zweiter in der ersten Reihe rechts außen) sowie Aufnahmen aus Symposien.